Steinbeisschule Stuttgart —
Bautechniker Teilzeit
Der aktuelle 4-jährige Teilzeitkurs läuft seit dem 13. September 2021 und endet am 31. Juli 2025
Mit dem Schuljahr 25/26 ist ab 08. September 2025 ein neuer berufsgebleitender 4-jähriger Teilzeitkurs geplant.
Ihre Bewerbung können Sie bereits jetzt oder bitte spätestens bis zum 15. März 2025 an der Steinbeisschule einreichen.
Allgemeine Informationen zum Angebot
Mit der Weiterbildung zum Bautechniker eröffnen sich Gesellen oder Facharbeitern mit Berufserfahrung neue berufliche Perspektiven.
Die Ausbildung orientiert sich eng an den Erfordernissen der beruflichen Praxis und zielt auch darauf ab, die Absolventen auf mittlere Führungsaufgaben vorzubereiten.
Die Ausbildung vermittelt:
• selbständige Bewältigung beruflicher Anforderungen
• Personalführungskompetenz
• Kompetenz zu wirtschaftlichem Handeln
Ferner wird mit dem Abschluss staatlich geprüfte/r Bautechniker/in auch die Fachhochschulreife erlangt. Diese berechtigt zum Studium an den Hochschulen für Technik.
Die Steinbeisschule Stuttgart bietet die Ausbildung zur staatlich geprüften Bautechnikerin/ zum staatlich geprüften Bautechniker berufsbegleitend als Teilzeitkurs über die Dauer von 4 Jahren an.
Inhalte und Lernfelder/ Schwerpunkte
Von den vielen Aufgabenbereichen in der Bauwirtschaft, die Bautechnikern anvertraut werden, seien hier einige Beispiele genannt:
Bauplanung, z.B. Architekturbüro:
Entwurf, Baugesuch, Tragwerksplanung, Ausschreibung, Abrechnung, Bauüberwachung/Bauleitung, …
Bauausführung, z.B. Bauuternehmung:
Kalkulation, Bauleitung, Bauerneuerung, Arbeitsvorbereitung, Aufmaß und Abrechnung, …
Handel, z.B. Baustoffhandel:
Beratung, Verkauf, Akquisition, Betonschalung, Gerüstbau, …
Verwaltung, z.B. Hochbauamt, Tiefbauamt, Baurechtsamt, …:
Planung, Bauleitung, Überwachung, Bauerhaltung, Bestandsverwaltung, Baugenehmigung, …
Bereich Ausbildung, z.B. Berufsschule
Technischer Lehrer, Ausbilder in Betrieben oder Ausbildungszentren, …
Schulform und Unterricht
Der Unterricht erfolgt berufsbegleitend in Teilzeitform mit ca. 16 Wochenstunden über 4 Jahre in der Abendschule.
Die Abendschule findet Mo, Di, Do abends (von 17.30 Uhr bis 20.40 Uhr) und 14-täglich Samstagvormittag (von 8.10 Uhr bis 12.35 Uhr) statt.
Exkursionen ergänzen den fachtheoretischen Unterricht und sind Bestandteil der Ausbildung.
Während der Schulferien des Landes Baden-Württemberg findet keine Unterricht statt.
Prüfungen, Abschluss und Anrechnung
Mit bestandener Abschlussprüfung werden die Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Technikerin/ Fachrichtung Bautechnik“ bzw. „Staatlich geprüfter Techniker/ Fachrichtung Bautechnik“ erworben.
Ferner die Fachhochschulreife, die zum Studium an den Hochschulen für Technik berechtigt.
Der Abschluss Staatlich geprüfter Techniker/ Fachrichtung Bautechnik entspricht der Niveaustufe Stufe 6 des DQR/EQR. Damit ist der Bautechniker dem Meister, dem Polier und dem Bauingenieur (Bachelor) gleichgestellt.
Aufnahmevoraussetzungen und Anmeldung
Hauptschulabschluss
• Berufsschulabschluss
• Abschlussprüfung in einem für die Fachrichtung Bautechnik einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren, bei Bewerbern mit Fachhochschulreife oder Abitur von mindestens einem Jahr oder
• eine einschlägige für die Ausbildung in der Fachschule erforderliche Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren.
• Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Bei Fachhochschulreife oder Abitur ist der Eintritt in die Fachstufe (beim Teilzeitkurs in das 3. Jahr) möglich; dies gilt auch für Personen mit bestandener Meisterprüfung und mittlerem Bildungsabschluss.
Der Abschluss des Berufskollegs Bautechnik berechtigt zum Eintritt in die Fachstufe, wenn eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 2 Jahren nachgewiesen ist.
Der Abschluss des Berufskollegs Bautechnik mit erfolgreich bestandener Zusatzprüfung der Fachhochschulreife berechtigt zum Eintritt in die Fachstufe, wenn eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 1 Jahr nachgewiesen ist.
Die vorgenannten Praxiszeiten/Zeiten der einschlägigen Berufstätigkeit können zur Hälfte innerhalb der Teilzeitausbildung absolviert werden.
Die Technikerschule Teilzeit beginnt alle vier Jahre. Nächster Kursbeginn: Sept. 2025
Schulgebühren, Lernmittel und Förderung
Unser Schulträger, die Landeshauptstadt Stuttgart, erhebt keine Schulgebühren.
Für Bücher und Lehrmittel sowie Studienfahrten und Exkursionen etc. werden erfahrungsgemäß bis zu ca. € 460 benötigt.
Je nach Voraussetzung können finanzielle Förderungen beantragt werden.
• bei den Arbeitsagenturen. Die Fachschule der Steinbeisschule Stuttgart ist zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
• bei der Deutschen Rentenversicherung oder den Berufsgenossenschaften (Rehabilitationsfälle)
• nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Landratsamt http://www.bafög.de/.
• nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. Meister-BAföG) bei den genannten Ämtern als Unterhaltszuschuss und/ oder Darlehen http://www.meister-bafoeg.info/
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
Aufnahmeantrag und Auswahlverfahren
Der Antrag sollte rechtzeitig, bis zum 15. März erfolgen. Bei noch freien Plätzen ist die Anmeldung bis Lehrgangsbeginn möglich.
Der Anmeldeantrag sollte mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
• Antragsformular Aufnahmeantrag Fachschule für Bautechnik
• Abschlusszeugnis der allgemein bildenden Schule (beglaubigt)
• Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigt)
• Gesellen- oder Facharbeiterprüfungszeugnis (beglaubigt)
• Nachweise der einschlägigen Berufstätigkeit
• Lebenslauf (tabellarisch)
• Lichtbild
Ihre Anmeldung können Sie der Steinbeisschule per Post zukommen lassen oder in elektronischer Form per Mail (Dateiformat PDF) an steinbeisschule@stb-s.de
Auswahlverfahren
Können nicht alle Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden, erfolgt ein Auswahlverfahren gemäß der Technikerverordnung (Zulassungsverordnung).
Maßgebend sind die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses und die über das notwenige Mindestmaß hinausgehende nachgewiesene Berufspraxis.
Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet das Jahreszeugnis des ersten Teilzeitjahres.