Berufsschule
Fliesen- und Mosaikleger/in
Das erste Ausbildungsjahr Fliesen- und Mosaikleger/in wird als Berufsfachschule mit Vollzeitunterricht geführt. Die weiteren beiden Ausbildungsjahre erfolgen in der Berufsschule als duale Ausbildung im Blockunterricht und im Betrieb.
Allgemeine Informationen zum Angebot
Der Beruf des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers/-in ist ein Ausbildungsberuf im Bereich des Bauwesens. Der Beruf verlangt sowohl fachliche Kenntnisse und handwerkliche Fertigkeiten, als auch gestalterische Fähigkeiten.
Inhalte und Lernfelder/ Schwerpunkte
Der fachtheoretische und der fachpraktische Bereich gliedern sich in folgende Lernfelder:
- LF 7 Ansetzen eines Wandbelags
- LF 8 Herstellen eines gedämmten Fußbodenaufbaus
- LF 9 Fliesen eines Badezimmers
- LF 10 Herstellen von Belägen im Schwimmbadbereich
- LF 11 Herstellen eines Terrassenbelages
- LF 12 Bekleiden einer Fassade
- LF 13 Belegen einer Treppe
- LF 14 Gestalten einer Eingangshalle
- LF 15 Bekleiden von Stützen
- LF 16 Bekleiden von Bogenkonstruktionen
- LF 17 Modernisieren einer Belagkonstruktion
Schulform und Unterricht
Die Ausbildung an der Berufsschule erfolgt im Blockunterricht. Die jährliche Gesamtunterrichtszeit beträgt 12 Wochen. Während dieses ganztägigen Blockunterrichts findet keine betriebliche Ausbildung statt. Ein Teil der betrieblichen Ausbildung wird in überbetrieblichen Ausbildungszentren erteilt.
Prüfungen, Abschluss und Anrechnung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit wird die Zwischenprüfung vor der zuständigen Kammer abgelegt.
Die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) erfolgt in der Schule sowie vor der Kammer. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ermöglicht den Besuch einer Technikerschule (mit Praxiserfahrung) oder Meisterschule.
Aufnahmevoraussetzungen und Anmeldung
- Ausbildungsvertrag
- erfolgreicher Abschluss der einjährigen Berufsfachschule
- Anmeldeschluss: 15. August
Schulgebühren, Lernmittel und Förderung
Der Besuch der Berufsschule an der Steinbeisschule ist kostenlos.
Für Lern-und Arbeitsmittel (Schulbücher z.B.) gilt die Lernmittelfreiheit.
Aufnahmeantrag und Auswahlverfahren
Der Betrieb meldet Sie bei der Schule an.