Steinbeisschule Stuttgart — Bundesfachschule für das Fliesenlegerhandwerk
Meisterkurs Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

Seit 2020 ist die Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk wieder eingefürt. Die berufliche Weiterbildung zum Meister/zur Meisterin ist somit verpflichtend der Schlüssel zur selbstständigen Führung eines Betriebes.

Daneben ist der Meisterbrief auch ein Markenzeichen und Gütesiegel für die Qualität der meisterlichen Verrichtung des Handwerks. Er ist ein Nachweis für die handwerkliche, wirtschaftliche und soziale Kompetenz des Meisters/der Meisterin.

Der Meisterkurs ist die Vorbereitung auf die Meisterprüfung der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Allgemeine Informationen zum Angebot

Vorbereitung auf die Teile I – IV der Meisterprüfung.

Die Meisterschulen sind als Fachschulen staatlich anerkannt.

Inhalte und Lernfelder/ Schwerpunkte

Die Vorbereitung zur Meisterprüfung umfasst Unterricht entsprechend den Vorgaben der Meisterprüfungsverordnung und des Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk.

Der Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk kann über den Fachverband Fliesen bezogen werden: Rahmenlehrplan Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier Teile:

  • Teil I: Fachpraxis
  • Teil II: Fachtheorie
  • Teil III: Unternehmensführung
  • Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Schulform und Unterricht

Die Ausbildung dauert zwei Schulhalbjahre. Beginn des Kurses ist Anfang Februar.

Der Vollzeitunterricht findet montags bis freitags von 8:10 Uhr bis 16:30 Uhr statt. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

Im ersten Halbjahr (Februar bis Juli) werden die Teile I – IV unterrichtet. Im zweiten Halbjahr (September bis Januar) werden die Teile I – II unterrichtet.

Prüfungen, Abschluss und Anrechnung

Die Prüfung Teil III wird von der Handwerkskammer in der Regel im Juli abgenommen. Die Prüfungen Teil IV finden im Juli und Oktober statt. Die Prüfung zu Teil I und Teil II finden in der Regel Ende Januar und im Februar statt.

Die Festlegung der Prüfungstermine erfolgt durch die Handwerkskammer. Die Meisterprüfung wird vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Region Stuttgart abgenommen. Die Prüfungsgebühren, die an die Handwerkskammer zu entrichten sind, belaufen sich derzeit auf:

Teil I    360,00 €, zuzüglich der Kosten für das anzufertigende Meisterprüfungsprojekt.
Teil II  330,00 €
Teil III 180,00 €
Teil IV 180,00 €
Sondergebühr für die praktische Prüfung 300,00 €

Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet allein die Handwerkskammer zusammen mit dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss. Setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn des Meisterkurses mit der Handwerkskammer in Verbindung, um die Zulassung zur Meisterprüfung abzuklären.

Über die erzielten schulischen Leistungen im Vorbereitungskurs wird ein Halbjahres- und ein Schulabschlusszeugnis ausgestellt. Der Meisterbrief wird von der Handwerkskammer Region Stuttgart ausgestellt.

Wer die Meisterprüfung bestanden hat, über einen mittleren Bildungsabschluss und ausreichende Berufspraxis verfügt, kann unmittelbar nach absolvierter Meisterprüfung ab Februar in die Fachstufe (zweites Jahr) der insgesamt zweijährigen Technikerschule der Fachschule für Bautechnik an der Steinbeisschule aufgenommen werden. Damit ist der Abschluss „Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik“ verbunden mit dem Erwerb der Fachhochschulreife möglich. In insgesamt 2 Jahren sind auf diese Weise 3 Qualifikationen erreichbar:

  • Meisterbrief
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik

Aufnahmevoraussetzungen und Anmeldung

Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Meisterkurs ist die bestandene Gesellenprüfung bzw. die bestandene entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Maßgebend für die Aufnahmeentscheidung sind:

  • die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnis
  • die anrechenbare Praxiszeit (eine Mindestzeit wird nicht verlangt)

Gegebenenfalls kann ein nachgewiesener Härtefall geltend gemacht werden.

Schulgebühren, Lernmittel und Förderung

Unser Schulträger, die Landeshauptstadt Stuttgart, erhebt keine Schulgebühren.

Für Bücher, Zeichengeräte, Software, etc. sowie Studienfahrten und Besichtigungen werden erfahrungsgemäß bis zu 1500,00 € benötigt.

Die Teilnahme an den Studienfahrten und Exkursionen, die themenbedingt teilweise auch ins Ausland führen, ist verpflichtend.
Die anfallenden Kosten hierfür sind von Teilnehmern im Rahmen des Vorbereitungskurses einzuplanen und zu investieren.

Darüber hinaus ist für den Unterricht ein Tablet notwendig.

Die Kosten für die Abnahme der Meisterprüfung durch die Handwerkskammer Region Stuttgart belaufen sich derzeit auf 1350,00 €. Die Kosten für das anzufertigende Meisterprüfungsprojekt sind darin nicht enthalten.

Je nach Voraussetzung können finanzielle Förderungen beantragt werden

  • bei den Arbeitsagenturen. Die Fachschule der Steinbeisschule Stuttgart ist zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
  • bei der Deutschen Rentenversicherung oder den Berufsgenossenschaften (Rehabilitationsfälle)
  • nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Landratsamt →www.bafög.de
  • nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. AufstiegsBAföG) bei den genannten Ämtern als Unterhaltszuschuss und/oder Darlehen. → www.aufstiegs-bafoeg.de

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

Aufnahmeantrag und Auswahlverfahren

Anträge sollten bis zum 15. Oktober (bei freien Plätzen auch bis kurz vor Kursbeginn) mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

Ihre Anmeldung können Sie der Steinbeisschule per Post zukommen lassen oder in elektronischer Form per Mail (Dateiformat PDF) an steinbeisschule@stb-s.de

Die Mitteilungen über die Aufnahme erfolgen in der Regel spätestens zwei Monate vor Beginn der jeweiligen Ausbildungsgänge. Später eingehende Bewerbungen können im Rahmen verfügbarer oder frei werdender Plätze (Nachrückverfahren) berücksichtigt werden.

Gibt es mehr Bewerber/innen als Ausbildungsplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Dies richtet sich nach der Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses und der Dauer der anrechenbaren Berufstätigkeit.

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